Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Anerkennung der AGB
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Ab-weichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen sowie Zusicherung von Eigenschaften, die von den AGB abweichen, erlangen erst dann Gültigkeit, wenn sie von einem berechtigten Geschäftsführer schriftlich bestätigt worden sind.
Diese Bedingungen gelten als vereinbart, wenn der Käufer nicht innerhalb einer Woche nach Auftragsbestätigung widerspricht.
Nachstehende Bedingungen werden durch etwaigen Handelsbrauch, stillschweigende Ver-einbarung oder Duldung nicht aufgehoben.
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Umbestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch die Universal Dynamics UG und unter Übernahme der dadurch entstehenden Zusatzkosten durch den Käufer möglich. Liefertermine werden dadurch angemessen erweitert.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Universal Dynamics UG Eigentums- oder urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Die Angebote sind stets unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen.
§ 2 Zahlung und Fälligkeit
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Sitz der Firma Universal Dynamics UG für Lieferungen innerhalb Deutschlands, ausschließlich Fracht, Verpackung und Versicherung, diese übernimmt der Kunde bzw. Besteller.
Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, die zusätzlich in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Satzes zu entrichten ist.
Die Berichtigung von Schreib- und Druckfehlern behalten wir uns vor.
Bei Zahlungsüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes berechnet.
Der Rechnungsbetrag ist, wenn auf der Rechnung nicht anders vermerkt, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für Zahlungen innerhalb von 8 Tagen gewährt die Universal Dynamics UG, wenn auf der Rechnung nicht anders vermerkt, 2 % Skonto vom Rechnungswert.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der Universal Dynamics UG bestrittener Gegenansprüche des Käufers sind nicht statthaft.
Im Falle des Verzugs wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
Der Preis enthält keinerlei Steuer, Zoll oder sonstige Gebühren. Diese, wenn gesetzlich vorgeschrieben oder aus welchem Grund auch immer zu entrichten sind, hat der Kunde bzw. Besteller zu entrichten.
§ 3 Lieferung
Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.
Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzugs - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die die Universal Dynamics UG trotz der nach den Umständen des Falls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel, ob im Werk des Lieferers oder seiner Lieferanten eingetreten - z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung.
Die Universal Dynamics UG verpflichtet sich, solche Hindernisse unverzüglich mitzuteilen.Die Universal Dynamics UG behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, sowie Teilrechnungen zu erstellen. Der Käufer kann diese nicht zurückweisen.
§ 4 Gefahrenübergang, Versand und Fracht
Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über.
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht mit Ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten der Universal Dynamics UG die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die Universal Dynamics UG nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Die Sendung wird auf Kosten des Käufers durch die Universal Dynamics UG gegen Transportschäden aller Art sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
Der Käufer hat die Kosten für erforderliche Spezialverpackungen zu tragen.
§ 5 Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung
Die technische Beratung und die technischen Daten erfolgen nach bestem Können und Wissen auf Grund unserer Erfahrung und unserer Versuche. Sie bilden keine Zusicherung, dass die Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist. Eine Haftung der Universal Dynamics UG kann hieraus aus keinerlei Rechtsgrund hergeleitet werden, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch normalen oder ordnungsgemäßen Gebrauch schadhaft, so hat die Universal Dynamics UG nach ihrer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers - Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss der Universal Dynamics UG unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unver-züglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Abnehmer, endet jedoch spätestens 6 Monate nachdem die Ware das Lager der Universal Dynamics UG verlassen hat.
Lässt die Universal Dynamics UG eine ihr gestellte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Käufer unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
Die mangelhaften Gegenstände sind frachtfrei einzusenden. Sie werden, wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt frachtfrei, ansonsten unfrei zurückgesandt.
EDV-Geräte werden bei Reklamation nur in der Original-Verpackung zurückgenommen. Falls diese nicht mehr vorhanden ist, wird die Frachtverpackung zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, elektrische oder chemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Universal Dynamics UG zurückzuführen sind.
Alle von Universal Dynamics UG vertriebene und hergestellte Produkte werden aus erstklassigem Material und in hochqualifizierter Facharbeit hergestellt. Die Universal Dynamics UG übernimmt für alle Defekte im Material oder in der Fertigung die Gewährleistung und verpflichtet sich zu kostenlosem Ersatz (Austausch) der Einheiten, die von derartigen Defekten betroffen sind. Diese Gewährleistungsansprüche gelten begrenzt für die Zeit bis zu 6 Monaten nach Auslieferung und für den Ersatz der von der Universal Dynamics UG im Original erworbenen Produkte. Die oben genannte Gewährleistung gilt ausschließlich und anstatt aller anderen, sowohl ausdrücklich als auch stillschweigenden Gewährleistungen. Die Universal Dynamics UG lehnt jegliche stillschweigende Gewährleistung für eine Marktfähigkeit oder Eignung der Produkte zu einem bestimmten Zweck ab. Die Universal Dynamics UG übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, Verlust oder Aufwand, die in Verbindung mit dem Gebrauch der Produkte oder den damit verbundenen Angaben durch den Käufer entstehen, sowie anderen mittelbaren Verlusten oder Schäden jeder Natur, aus welchem Grund sie auch immer entstehen.Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus PVV, aus Ver-schulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf dem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Universal Dynamics UG oder ihrer Geschäftsführer. In diesen Fällen hat der Käufer unter Ausschluß aller anderen An-sprüche ein Rücktrittsrecht.
Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz nur vor den beim Käufer oder Dritten entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind ausge-schlossen, wenn sie nicht nachweisbar auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zu-rückzuführen sind.
Der Ersatz mittelbarer Schäden sowie mittelbarer Folgeschäden ist generell ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit die Universal Dynamics UG nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der Universal Dynamics UG und dem Käufer Eigentum der Universal Dynamics UG. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der Universal Dynamics UG.
Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Ebenso sind auch andere Veränderungen oder Verfügungen über die Gegenstände unzu-lässig.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstiger Verfügungen durch Dritte Hand hat der Käufer die Universal Dynamics UG unverzüglich zu unterrichten.
Bei vertragswidrigem Verhalten - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist die Universal Dynamics UG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz An-wendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Rücktritt
Für den Fall unvorhergesehener Hindernisse i. S. des § 3 Nr. 4 dieser Bestimmungen, sofern sie von wirtschaftlicher Bedeutung sind oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern o-der auf den Betrieb der Universal Dynamics UG erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der Universal Dynamics UG das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Die Universal Dynamics UG hat den Rücktritt dem Käufer unverzüglich nach Kenntnis der Tragweite des Hindernisses mitzuteilen.
Das gleiche Rücktrittsrecht steht der Universal Dynamics UG zu, falls der Käufer zahlungsunfähig wird oder in Konkurs fällt. Auch hier bestehen keine Schadensersatzansprüche des Käufers wegen des Rücktritts.
Soll die bestellte Ware vom Kunden in ein ausfuhrgenehmigungspflichtiges Land exportiert werden, darf die Vertragserfüllung internationalen bzw. deutschen Bestimmungen der Exportkontrolle, wie beispielsweise Embargos, UN-Resolutionen und EG-Verordnungen sowie der deutschen Ausfuhrliste und dem Außenwirtschaftsgesetz nicht widersprechen. Ferner muss der Kunde Exporteur nach dem deutschen Ausfuhrrecht sein und eventuell erforderli-che Genehmigungen für den Export der Ware haben. Ist dies nicht sichergestellt, ist die Universal Dynamics UG nicht zur Lieferung verpflichtet.
§ 8 Höhere Gewalt
Wenn die Universal Dynamics UG an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz des Falls zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel ob im Betrieb der Universal Dynamics UG oder bei ihren Unterlieferanten eingetreten, z. B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten - so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in an-gemessenem Umfang. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder die Leistung unmöglich, so wird die Universal Dynamics UG von der Lieferverpflichtung frei.
Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Leis-tung unmöglich, wird die Universal Dynamics UG von ihrer Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den o. a. Fällen die Lieferzeit oder wird die Universal Dynamics UG von ihrer Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Käufers.
Treten die vorgenannten Umstände beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnehmerverpflichtung.Auf die hier genannten Umstände kann sich die Universal Dynamics UG nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
§ 9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Universal Dynamics UG und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Universal Dynamics UG.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Verhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirk-samkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich nach dem Sitz der Universal Dynamics UG, nach deren Wahl auch durch den Sitz des Käufers.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte der Vertrag lückenhaft sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. An die Stelle der nichtigen Teile tritt eine zumutbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Teile entspricht oder ihnen am nächsten kommt.
Andere Vertragslücken sind nach billigem Ermessen auszufüllen.